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Entscheidungen zum E-Commerce-Recht

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

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Rücktrittsrecht bei Online-Auktion
BGH, Urteil vom 03.11.2004, VIII ZR 375/03

» BGB § 312d
Der Kläger, der gewerblich mit Gold- und Silberschmuckstücken handelt, versteigerte bei eBay ein "15,00 ct. Diamanten-Armband. Der Beklagte gab das höchste Gebot ab, verweigerte dann jedoch die Abnahme und Bezahlung des Armbands. Die auf Zahlung des Kaufpreises gerichtete Klage des Händlers wurde vom Erstgericht abgewiesen; das Berufungsgericht bestätigte.

Der BGH wies die Revision zurück. Auch Bieter bei Internet-Auktionen, die Ware von professionellen Händlern kaufen, haben ein Widerrufsrecht. Voraussetzung ist, dass einem gewerblichen Anbieter ein Verbraucher gegenübersteht, es sich also um ein Verbrauchergeschäft handelt. Gem. § 312d BGB ist zwar bei Fernabsatzverträgen, die in der Form einer Versteigerung geschlossen werden, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen, aufgrund der Vertragsausgestaltung handelt es sich bei den Online-Auktionen auf ebay nicht um Versteigerungen im Sinne § 156 BGB.

Fernabsatz bei Einschaltung eines Boten
BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 380/03

» BGB § 312b
Wird bei Vertragsschluß oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen. Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und leistung geben kann und soll.

Link zur Preisinformation
OLG Köln, Urteil vom 07.05.2004, 6 U 4/04

» UWG § 1
» PAngV § 1
Bei einem Internet-Auftritt kann der aus § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV folgenden Pflicht zur vollständigen Angabe der Endpreise (hier: Anschluss- u. Grundgebühr neben dem - genannten - Handypreis) dadurch nachgekommen werden, dass die Preisangaben auf einer weiteren Internetseite enthalten sind, zu welcher der Nutzer über einen einfachen Link geführt wird. Nicht ausreichend ist eine Preisauszeichnung, die nur über einen weiteren Link mit der unklaren Bezeichnung "mehr Tarif-Details" erreichbar ist.

Verweis auf Online-AGB
LLG Bremen, Urteil vom 11.02.2004, 1 U 68/03

» BGB § 305, § 310
Eine GmbH ging, nachdem sie bei der Klägerin einen Tisch bestellt und geliefert erhalten hatte, in Konkurs. Die Klägerin begehrte die Aussonderung wegen Eigentumsvorbehaltes unter Hinweis auf die in ihrer Internetpräsenz enthaltenen AGB.
Das Erstgericht wies die Klage zurück.
Das OLG gab der Berufung Folge. Es ging von einem wirksamen Einbeziehen der AGB in den Vertrag aus. Unternehmer müssten mit höherer Sorgfalt als Privatleute selbst zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung beitragen. Schließt ein Unternehmer den Vertrag ab, ohne die ihm nicht vorliegenden AGB anzufordern, obwohl der Einbeziehungswille des Verwenders ihm bekannt ist oder bekannt sein muss und auch das Anfordern ihm zumutbar ist, liegt ein Verzicht auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor. Die Beklagte hätte hier die AGB im Internet aufrufen oder bei der Klägerin anfordern können. Da sie das nicht tat, ist sie nicht den Anforderungen gerecht geworden, die im unternehmerischen Rechtsverkehr an die zumutbare Sorgfalt des Unternehmers zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung zu stellen sind.

Entsiegelung beim Fernabsatz
LG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003, 2/1 S 20/02

» BGB § 812, § 361a
» FernAbsG § 3
Entsiegelung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FernAbsG (a.F.) - bezogen auf Software - bedeutet, dass die Benutzung einer auf einem Datenträger gelieferten Software erfolgt, nachdem eine erkennbar zur Wahrung eines Urheberrechts geschaffene Sperre überwunden wurde, etwa indem eine verschlossene und äußerlich durch die Aufschrift damit erkennbar "versiegelte" Hülle um eine CD-ROM geöffnet oder im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wird. Soweit eine solche Erstbenutzung der Software nicht erfolgt, da die Software als der Hardware zugehörige Grundausstattung zwingend bereits bei den Konfigurierungsarbeiten im Haus des Herstellers benutzt werden musste, kann von einer Entsiegelung nicht ausgegangen werden.

Internet-Apotheke
EuGH, Urteil vom 11.12.2003, C-322/01

» EG-Vertrag Art 30
Ein generelles nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, verstößt gegen Gemeinschaftsrecht. Artikel 30 EG kann ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft. Dagegen rechtfertigt Artikel 30 EG kein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht verschreibungspflichtig sind. Ein Werbeverbot für den Versandhandel mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nur in Apotheken verkauft werden dürfen, ist unzulässig, soweit es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Rückgaberecht von Standard-Software bei Fernabsatzverträgen
LG Memmingen, Urteil vom 10.12.2003, 1 H O 2319/03

» BGB § 312d
Es verstößt gegen § 312 d BGB, wenn bei Lieferung von standardisierter Software an Private im Wege des Fernabsatzes ein Rückgaberecht ausgeschlossen wird. Bei standardisierter Software greift die Ausnahme des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht ein. § 312 d BGB ist eine im Sinne des § 1 UWG wertbezogene Vorschrift, so dass ihre Verletzung gleichzeitig auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Pferdewetten im Internet - Auslegung von AGB
OGH, Urteil vom 30.10.2003, 8 Ob 112/03h

» ABGB § 914
Der Kläger ist ein "Berufswetter", die Beklagte veranstaltet Pferdewetten über Internet. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eröffnung eines Kontos, in dessen Zuge auch die AGB bestätigt werden müssen. Die ABG enthalten versch. Gewinnlimits pro Wette und einen Höchstgewinn pro Rennen. Der Kläger erzielte mit 4 Wettscheinen einen Gewinn von 17.640, die Beklagte schrieb nur 2.500 gut.
Das BG Bregenz wies die Klage ab, das LG Feldkirch sprach zu.

Der OGH schloss sich der Auslegung des Erstgerichtes an und stellte die abweisende Entscheidung wieder her. AGB-Klauseln sind, wenn sie - wie hier - nicht auch Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut auszulegen. Unklare Ausdrücke gehen zu Lasten jener Partei, von der die Formulierungen stammen. Hier ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang, dass der letzte Satzteil der Bedingung "wie dies zur Einhaltung des Gewinnlimits je Wette erforderlich ist", nur als Verweis auf das insgesamt geltende Gewinnlimit zu verstehen ist (im konkreten Fall also EUR 2.500), nicht aber so, dass bei mehreren gleichen Wetten jeweils das Gewinnlimit von EUR 2.500 zum Tragen kommt.

3 Pagen Katalog - Adressbezeichnung
OGH, Beschluss vom 23.09.2003, 4 Ob 175/03v

» KSchG § 5c
Die Bundesarbeitskammer klagt einen Katalogversand, der in Bestellkarten bei der Adresse anstelle der Straßenbezeichnung nur ein Postfach angegeben hat.
Erste und zweite Instanz wiesen den Antrag auf EV ab, weil sie Angabe von Ort, Telefonnummer, Firmenbuchnummer und Postfach als ausreichend ansahen.
OGH: Zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift im Sinne des § 5c Abs. 1 Z 1 KSchG gehört zwingend auch eine genaue geographische Bezeichnung (Straßenangabe).
  • OGH-Entscheidung
  • Anmerkung: Diese Entscheidung hat an sich nichts mit dem Internet zu tun. Die durch das Fernabsatzgesetz in das Konsumentenschutz eingefügten Bestimmungen gelten aber für alle Fälle des Fernabsatzes, also auch für Bestellungen über das Internet.

"Anomar" - nationale Beschränkung von Glücksspielen in der EU zulässig
EuGH, Urteil vom 11.09.2003, C-6/01

» EG Art 2, 28, 29, 31 und 49
Der portugiesische (und damit auch der öst.) Kasinovorbehalt ist nicht EU-widrig. Nationale Rechtsvorschriften sind EU-konform, auch wenn sie bestimmte Glücks- oder Geldspiele nur in Kasinosälen, die in zugelassenen Zonen gelegen sind, gestatten; die Existenz weniger strenger Regelungen in anderen EU-Staaten zwingt strengere Staaten nicht zur Duldung. Die Tätigkeit ausländischer Internetkasinos ist daher in Österreich illegal.

Verletzung von Informationspflichten beim Fernabsatz
OGH, Urteil vom 08.07.2003, 4 Ob 149/03w

» KSchG § 5c
Der VKI klagte ein Versandhandelsunternehmen auf Unterlassung. Gegenstand war die Praxis, Konsumenten telefonisch zu kontaktieren, ohne dabei die erforderlichen Angaben über die eigene Identität und den Zweck des Anrufes zu machen.

Das Erstgericht gab teilweise statt, das Berufungsgericht fasste den Spruch neu.

Der OGH gab der Revision der Beklagten nicht Folge. Das (Telefon)Gespräch, bei dem die Beklagte dem Verbraucher unter Einsatz eines Automaten eine telefonische Gewinnabfragemöglichkeit anbietet, ist nicht "bloß einer möglichen Vertragsbeziehung vorgeschaltet", sondern steht als Angebot einer Dienstleistung, das durch den Anruf unter der bekannt gegebenen Mehrwertnummer schlüssig angenommen wird, mit dem nachfolgenden Vertragsschluss in unmittelbaren Zusammenhang. Die Informationspflichten des Unternehmers nach § 5c KSchG sind daher einzuhalten.

AGB bei Fernabsatzverträgen
LG Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 07.07.2003, 3 O 22/03 kfH

Bei Fernabsatzverträgen ist es verboten, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, durch die das Recht zur Rückgabe benutzter oder nicht mehr original verpackter Ware ausgeschlossen wird, die Kosten der Rücksendung der Ware dem Käufer auferlegt werden, die festlegen, dass die Frist zur Ausübung des Rückgaberechts mit dem Rechnungsdatum beginnt und in denen der Erfüllungsort als Gerichtsstand des Verkäufers bestimmt ist.

Vertragsabschluss im Internet
LG gießen, Urteil vom 14.06.2003, 1 S 413/02

» BGB § 145
Die in einer E-Mail enthaltene Erklärung "...wir wünschen Ihnen viel Freude mit der Sie in Kürze erreichenden Bestellung" stellt dann keine bindende Annahme eines Vertragsangebots dar, wenn die E-Mail noch am Tage der Bestellung (automatisiert) mit dem Zusatz "keine Auftragsbestätigung" gekennzeichnet zugeht. Insoweit kann die Verkehrssitte beim herkömmlichen Versandhandel als Maßstab herangezogen werden. Auch dort ist es üblich, dass das Vertragsangebot in Form der Bestellung nicht gesondert vor der Auslieferung der Ware angenommen wird. Die Annahme liegt vielmehr erst in der Zusendung der bestellten Ware. Wird hingegen nicht bestellte Ware übersandt, stimmen Angebot und Annahme nicht überein, so dass ein Vertragsschluss nicht anzunehmen ist.

Zeitpunkt des Zugangs einer E-Mail
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.05.2003, 2 HK O 9434/01

Die Beklagten haben den Kläger per E-Mail während seines Urlaubs gekündigt. Der Kläger behauptet, dass er die Kündigungsmail erst nach seinem Urlaub erhalten habe und klagt auf Feststellung, dass die Kündigungsfrist erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme nach dem Urteil zu laufen begonnen habe.
LG: Eine elektronische Erklärung gilt als am Tage des Eingangs in den elektronischen Empfängerbriefkasten zugegangen, d.h. wenn sie am Server des Empfängers angekommen ist. Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf den Empfänger über. Außerdem ist, wer im Geschäftsverkehr unter Verwendung einer E-Mail-Adresse auftritt und eine E-Mail erhält, für den unterbliebenen Zugang der elektronischen Mitteilung beweispflichtig und muss darlegen, inwiefern er am Leeren seiner Mailbox gehindert war. Dies ist dem Kläger nicht gelungen, weshalb die Kündigung wirksam war.

elf88elf.at - Telefonischer Auskunftsdienst als Fernabsatzgeschäft
OGH, Urteil vom 29.04.2003, 4 Ob 92/03p

» KSchG § 5a
» KSchG § 5c
Der VKI klagte einen Telefonauskunftdienst auf Unterlassung. Gegenstand war die Praxis, Konsumenten telefonisch zu kontaktieren, ohne dabei die erforderlichen Angaben über die eigene Identität und den Preis der Leistung zu machen.

Das Erstgericht gab dem Unterlassungsbegehren statt, das Berufungsgericht bestätigte.

Der OGH gab der Revision der Beklagten nicht Folge. Die Inanspruchnahme eines entgeltlichen telefonischen Auskunftsdienstes ist als Rechtsgeschäft im Fernabsatz zu beurteilen und unterliegt den Bestimmungen der §§ 5a ff KSchG. Der Unternehmer ist verpflichtet, bei Telefongesprächen mit Verbrauchern, die zum Zweck des Vertragsabschlusses im Fernabsatz geführt werden, zu Beginn des Gesprächs ausreichende Informationen das Unternehmen betreffend gegenüber dem Verbraucher ausdrücklich offenzulegen, damit dieser entscheiden kann, ob er das Gespräch fortsetzen will oder nicht. Diesen Anforderungen kann nicht durch Aufnahme der benötigten Basisinformationen in ein anderes Fernkommunikationsmittel (Website) entsprochen werden, da dem Konsumenten der Wechsel in ein anderes Medium nicht zumutbar ist.

sexhotphones.at - Entfall der Informationspflichten
OGH, Urteil vom 29.04.2003, 4 Ob 80/03y

» ECG § 11
Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der §§ 9 ff ECG und damit auch des § 11 ECG kein Raum. Den Betreiber einer Homepage trifft daher die in § 11 ECG normierte Verpflichtung nicht, Vertragsbestimmungen und (allfällige) allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website zugänglich zu machen.

Widerufsrecht bei Baukasten-PC
BGH, Urteil vom 19.03.2003, VIII ZR 295/01

» BGB § 312d
» FernAbsG § 3
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (§ 312 d Absatz 1 des BGB) besteht für individuell nach Kundenwünschen zusammengestellte Computer jedenfalls dann, wenn er "aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können". Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

Widerrufsrecht bei der Internet-Auktion
LG Hof, Urteil vom 26.04.2002, 22 S 10/02

» FernAbsG § 2 § 3
Bei der Internet-Versteigerung besteht die Möglichkeit des Widerrufs nach § 3 Abs. 1 FernAbsG, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen, da es sich bei der Internet-Auktion mangels Zuschlags nicht um eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB handelt.

Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2002, 6 U 200/01

» FernAbsG § 2, § 3
» BGB § 312c, § 312d
Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe der Identität und Anschrift ist nicht Genüge getan, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" angeführt sind.
Die Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft ist kein Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht zu belehren.

Widerrufsrecht beim Kauf eines Laptops
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2001, 9 U 148/01

» FernAbsG § 3
Für den Fristbeginn der Widerrufsfrist nach § 3 Abs. 1 S. 2 FernAbsG (a.F.) ist der vollständige Eingang der Waren maßgebend, Teillieferungen - wie z.B. Lieferungen ohne das Zubehör - sind nicht ausreichend.

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