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Newsletter August 2004

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hier ist der August-Newsletter von Internet4jurists:

Urheberrecht

In der Entscheidung "News-Materialien" hat sich der OGH (4 Ob 58/04i) mit jenen Dingen befasst, die auf Websites immer wieder zu Problemen führen:
Bilder, journalistische Texte und Spiele - Anlass genug, sich ausführlich mit den Voraussetzungen des urheberrechtlichen Schutzes zu befassen.
Außerdem war dabei der Umstand zu berücksichtigen, dass der Betreiber der Website, von der die Materialien "entwendet" worden waren, nicht selbst Urheber war, eine Situation, die auf die meisten Websites zutrifft.
http://internet4jurists.at/urh-marken/entsch1.htm


Domainrecht

In der Entscheidung "firn.at" hatte sich der OGH (4 Ob 36/04d) mit den bekannten Firn-Zuckerln zu beschäftigen. Er hat im Gegensatz zu den Unterinstanzen Verwechslungsgefahr mit der "Firn-Bar" angenommen, die ansonsten überhaupt nichts mit den Zuckerln zu tun hatte. Trotzdem war der OGH der Meinung, dass sich die Waren und Dienstleistungen nicht so sehr unterscheiden, dass der großen Ähnlichkeit beim Namen entgegengewirkt wird.
Außerdem gewährte der OGH bereits bei einem allgemeinen Bekanntheitsgrad von
24 Prozent den Schutz der bekannten Marke nach § 10 Abs. 2 MSchG.
http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm


Diensteanbieter

In der Entscheidung "megasex.at - Haftung des Host-Providers für Wettbewerbsverletzungen ein einer Kunden-Website" hat der OGH (4 Ob 66/04s) die Entscheidung des OLG Wien bestätigt. Host-Provider können demnach mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Rechtsverletzungen durch ihre Kunden für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig sind. Dies bringt eine wesentliche Erleichterung für die gesamte Branche. Wie weit diese Grundsätze über die reinen Host-Provider hinaus auch auf Betreiber von Diskussionsforen und Gästebüchern anzuwenden sind, bleibt abzuwarten. Gelegenheit für eine Klärung besteht in Kürze im Zusammenhang mit einer Entscheidung des LG Feldkirch, das die Haftung für eine Ehrenbeleidigung bejaht hatte und sogar von einer aktiven Prüfpflicht ausgegangen war.
http://internet4jurists.at/provider/entsch1.htm


Wettbewerbsrecht

In der Entscheidung Wiener Werkstätten III (4 Ob 234/03w) hatte sich der OGH u.a. mit internationalem Wettbewerbsrecht zu befassen. Dabei kommt es auf den Begehungsort an, was bei einer Website unklar ist. Aus der Verwendung einer .at-Domain schloss der OGH, dass sich die inkriminierte Werbung der Berliner Firma auch an österreichische Verbraucher richtet. Der OGH beurteilte den Sachverhalt als Verbraucherschutzproblem und nahm einen Ausnahmetatbestand vom Herkunftslandprinzip des § 20 ECG an. Wenn sich diese Judikatur durchsetzt, verliert das Herkunftslandprinzip, das vor allem die Diensteanbieter davor bewahren soll, dass sie sich an zig Rechtsordnungen orientieren müssen, stark an Bedeutung.
http://internet4jurists.at/intern23.htm


Relaunch von Internet4jurists

Als erster Teil der Website wurde nunmehr der Pressespiegel umgestellt. Sie werden zunächst mit Ausnahme einer geringfügigen Designänderung keinen Unterschied feststellen. Neu ist vor allem der Link "Suche" unter der Überschrift. Unter der Oberfläche befindet sich aber jetzt eine Datenbank, die es Ihnen ermöglicht, nach Suchbegriffen und nach Themenbereichen im Pressespiegel zu recherchieren. Damit die Vorteile auch gleich erkennbar werden, wurde das gesamte Jahr 2004 rückwärts erfasst; 2003 kommt sukzessive hinzu. Über 500 Artikel laden bereits zum Stöbern ein. Die neue Technik ermöglicht es auch, in Zukunft für jedes Kapitel die dazugehörigen Presseberichte anzuzeigen. Als nächstes werden die Entscheidungssammlung und die Literaturliste umgestellt werden, bevor dann auch die Gliederung und das Layout angepasst wird.
http://internet4jurists.at/presse.htm


Allgemeines

Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht.
Für eine Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.

Sollten Sie nicht mehr am Bezug des Newsletters interessiert sein, klicken Sie bitte auf "Antworten" und schreiben Sie "Abmeldung".

Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at