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OGH prüft Meteodata-Fall

Neue Wendung im Verfahrensablauf

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Der Oberste Gerichtshof hat im bisher einzigen Meteodata-Gerichtsfall über Antrag der beklagten Partei den außerordentlichen Revisionsrekurs zugelassen! Das Landesgericht Steyr hatte in erster Instanz dem Unterlassungsbegehren von Meteodata stattgegeben. Das OLG Linz bestätigte als zweite Instanz dessen Beschluss , ließ aber den  (ordentlichen) Rekurs an den OGH nicht zu.

Über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Baufirma hat der OGH aber jetzt von sich aus den Rekurs zugelassen und der Klägerin die Rekursbeantwortung aufgetragen. Das deutet darauf hin, dass der OGH sich näher mit der Sache befassen will. Es bleibt also spannend. Da jetzt zuerst die 14-tägige Frist für die Rekursbeantwortung durch die Gegenseite abgewartet werden muss, ist mit einer Entscheidung frühestens im Jänner zu rechnen.

Was bedeutet nun diese Wendung? Außerordentliche Revisionsrekurse werden vom OGH meistens zurückgewiesen und nur in einem kleinen Teil der Fälle zugelassen. Auf jeden Fall deutet dies darauf hin, dass der OGH von der rechtlichen Beurteilung des OLG abgehen will. In welche Richtung die Überlegungen gehen, kann man aber schwer vorhersagen. Möglicherweise wird der OGH den Beschluss des OLG aufheben, vielleicht auch beide erstinstanzliche Beschlüsse, vielleicht ändert er aber auch nur die rechtliche Beurteilung; ebensogut kann aber der OGH auch den Antrag auf Einstweilige Verfügung abweisen.

19.11.2002

Franz Schmidbauer