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FTP-Explorer
OLG München, Urteil vom 02.08.2001,

» MarkenG § 14
Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "Explorer"; die Beklagte bietet im Rahmen ihrer Website einen Link auf eine Downloadmöglichkeit des Programmes "FTP-Explorer". Der Zusatz "FTP" beseitigt nicht die Verwechslungsgefahr. Es liegt auch kein Fall des § 23 MarkenG vor, vielmehr eine markenmäßige, die Herkunft der Software kennzeichnende Verwendung. Im Rahmen des von ihr gesetzten Links benutzt die Antragsgegnerin die Bezeichnung "FTP-Explorer" nicht nur als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften einer bestimmten Software oder als Hinweis auf deren Bestimmung;
  • Heise-Artikel
  • 1. Instanz LG München, Urteil vom 25.5.2000, 4 HK O 6543/00, http://www.jurpc.de/rechtspr/20000168.htm

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