Tour de Link

1. Begriffsbestimmungen

letzte Änderungen 11.2.2003

Vorweg müssen zum besseren Verständnis einige Begriffe erläutert werden, die in der Folge immer wieder Verwendung finden. Diese Definitionen sind nicht streng technisch zu verstehen, sondern sollen nur ein gewisses Grundverständnis für die rechtliche Beurteilung vermitteln.

 

World Wide Web (WWW, Web): eine Art "Unternetz" des Internet, das von WWW-Servern gebildet wird, die Daten im HTML-Format zum Abruf bereitstellen. Im Gegensatz zur früheren reinen Textdarstellung im Internet bietet das WWW die Möglichkeiten, Textinformationen, Grafiken, Töne, Animationen und sogar Videos im Internet zu übertragen. Eine weitere Kernfunktion ist der Einsatz von Hyperlinks, die das schnelle Springen zu verwandten Informationen im WWW erlauben. der Begriff WWW wird oft synonym für das Internet verwendet. Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen, das WWW ist das illustrierte Internet.

 

Website (auch kurz Site): Sammelbegriff für alle zu einer Einheit geordneten Web-Seiten (Webpages) eines Anbieters im Internet einschließlich der Homepage (Eingangsseite).

 

Browser: Programm zum Surfen im Internet; die wichtigsten sind: Microsoft Internet Explorer, Netscape Navigator und Opera. Dabei handelt es sich um sogenannte grafische Browser (reine Text-Browser wie "Lynx" werden kaum mehr verwendet). 

 

Homepage: Manchmal wird unter Homepage eine Website gemeint oder auch die Startseite des Browsers, gewöhnlich aber die als Eingangsseite eines Angebotes im WWW gedachte Seite; enthält meist eine Präsentation des Betreibers und ein (zumindest grobes) Inhaltsverzeichnis. Die Homepage heißt meist „index.htm(l)" oder „index.htm(l)". Diese Dateibezeichnung muss der Anwender aber zum Aufruf nicht angeben; die Homepage erscheint immer, wenn man im Browser eine Website-Adresse ohne zusätzliche Dateibezeichnung aufruft. Der Browser ergänzt von sich aus die Protokollbezeichnung "http://", und der Webserver den Pfad, der mit einem Schrägstrich an die TLD (Toplevel-Domain) angefügt wird.

Beispiel: Aus der Anwender-Eingabe "www.test.at" macht der Browser automatisch "http://www.test.at/" und der HTTP-Server fügt dann noch an "pfad/standarddokumentname", also je nach Konfiguration z.B. "index.htm". 

Wenn man eine Webseite in der Hierarchie unter der Homepage aufrufen will, muss man die genaue Dateibezeichnung angeben, allenfalls verbunden mit dem Ordner oder Unterordner, in dem sich die Datei befindet (Pfad).

Beispiel: die Adresse des UrhG auf der Website der RIV lautet: http://www.richtervereinigung.at/gesetze/urhg.htm.

 

Hypertext: Webseiten bestehen nicht aus normalem Text, wie man ihn von einem Schreibprogramm gewohnt ist. Vielmehr handelt es sich um sogenannten Hypertext, der in HTML (HyperTextMarkupLanguage) geschrieben ist. HTML ist eine Auszeichnungssprache, die Komponenten innerhalb eines Dokumentes, wie Überschriften, Bilder, aber auch Links und andere Computerbefehle, definiert. Man könnte auch sagen, HTML ist eine Programmiersprache, die vom Browser "übersetzt" wird. So werden alle Formatierungen durch HTML-Tags ("Etiketten", Anweisungen) im Text erzeugt. Diese werden in eckigen Klammern dargestellt.

Beispiel:
<html>
<head>
<title>Tour de Link</title>
<head>
<body bgcolor="#F0EEF2" text="#000000" link="#008000" vlink="#006600" alink="#00CC00">
<p align="center"><font size="5">2.1 Was ist ein Link?</font></p>
..........

HTML-Tags oder HTML-Elemente können durch Attribute näher bestimmt werden und diesen können wiederum Werte zugewiesen werden.

Das, was Sie am Bildschirm auf einer Internetseite sehen, ist nur das, was der Browser in Verarbeitung dieser Befehle anzeigt. Webseiten werden auch nicht von allen Browsern gleich angezeigt, da sich nicht immer alle ganz an die HTML-Vorschriften halten oder proprietäre (eigene, browserspezifische) HTML-Anweisungen eingeführt haben. Der jeweilige Standard für HTML (derzeitige Version: 4.0) wird vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Standardisierungsgremium für HTML verabschiedet
Sie können den Quelltext einer Seite sichtbar machen, wenn Sie im Menue Ansicht auf "Quelltext anzeigen" klicken.

 

Protokolle im Internet:

  • http (HyperTextTransferProtocol): Protokollstandard im WWW, der die Übertragung von HTML-Seiten regelt; "http://" weist den Browser an, eine Verbindung zu einem Port auf dem Zielsystem zu erstellen (meist zum Standard-Port 80).
  • https („s" steht für „secure", eine Form der sicheren (verschlüsselten) Übertragung, die unter anderem für Zahlungen im Internet verwendet wird), 
  • ftp (Filetransfer); "ftp://" weist den Browser an, eine Verbindung zum Port 21 auf dem Zielsystem zu erstellen
  • nntp News-Server

 

URL (uniform resource locator): Adresse eines Dokumentes im Internet. Besteht aus der Protokollbezeichnung, dem Rechnernamen (meist "www" und Domain-Name des Zielservers) und der Pfad- und Dateiangabe. 

Beispiel: http://internet4jurists.at/link/tour.htm

Ein Url kann aber auch Passwort und Benutzernamen enthalten.

Beispiel: http://<user>:<password>@<host>:<port>/<url-path>

Ein Dokumentname mit der Endung "htm" oder "html" wird vom Browser als Webseite interpretiert und angezeigt, eine Datei mit der Endung ".txt" wird als Text interpretiert; bei allen anderen Dateibezeichnungen versucht der Browser das Programm zu starten, das dieser Anwendung zugeordnet ist, also beispielsweise bei der Endung ".doc" MS Winword oder das Wordpad.

 

Suchmaschinen (search engine): Webserver, der nach Eingabe von Suchbegriffen Hyperlinks auf Webseiten oder andere Quellen im Internet anzeigt, die die Suchbegriffe enthalten. Weitere Infos

Nicht immer sollen alle Bereiche einer Website von Suchmaschinen (Robots) durchsucht werden können. Um Robots aus Bereichen einer Site fernzuhalten, wurde der Robots Exclusion Standard vereinbart, an den sich die meisten Robots auch halten. Entsprechend dem Robots Exclusion Standard liest ein Robot als erstes eine Datei "robots.txt" im Root-Verzeichnis (erste Verzeichnisebene nach dem Domain-Namen). Diese Datei ist eine einfache Textdatei, die spezielle Anweisungen an die Suchmaschinen enthalten kann. Mit dem Befehl "disallow" wird den Suchmaschinen untersagt, die Site oder Teile davon zu registrieren.

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