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Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkauf
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2007, 6 W 27/07

» BGB § 14
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist. Die Registrierung als PowerSeller ist aber keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung der Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Vielmehr ist die Schwelle zur unternehmerischen Tätigkeit auch dann erreicht, wenn innerhalb eines Jahres 484 Geschäfte getätigt werden, ein eBay-Shop betrieben wird und binnen zweier Monate zusammen 369 Artikel zum Verkauf angeboten werden.

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