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Händlereigenschaft bei eBay-Verkauf
AG Bad Kissingen, Urteil vom 04.04.2005, 21 C 185/04

» BGB § 355, § 312b, § 14
Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet, wobei ein eingerichteter Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich sind. Ein Indiz für die Unternehmereigenschaft kann folglich auch darin zu sehen sein, dass der Betreffende bei eBay bereits 154 Bewertungen erhalten hat und nach den eBay-Bedingungen als sog. PowerSeller anzusehen ist.

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