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Streitwert bei E-Mail-Werbung
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2006, 14 W 590/06

» GKG § 63
Bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung ist ein Streitwert von 10.000 Euro angemessen. E-Mail-Werbung ist ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann.

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