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E-Mail-Werbung per E-Card
LG München I, Urteil vom 15.04.2003, 33 O 5791/03

» BGB § 823, § 1004
Das Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines betroffenen Rechtsanwalts dar. Selbst wenn nicht glaubhaft gemacht ist, dass die beklagte Partei die E-Mails selbst versandt hat, haftet diese als Mitstörerin, wenn auf der Homepage der Versand von E-Mails durch eine sogenannte E-Card-Funktion angeboten wird und eine Kontrolle zur Berechtigung des Sendenden nicht stattfindet.

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