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FAQs zum Domainrecht

letzte Änderung 30.3.2003

Allgemeine Domainfragen

Ist eine Domain ein Recht?

Die rechtliche Definition der Domain ist Gegenstand vieler Diskussionen. Es gibt keine gesetzliche Definition. Zunächst ist eine Domain nur ein obligatorischer Anspruch gegenüber der Registrierungsstelle, eine bestimmte Bezeichnung im Rahmen des DNS-Systems registriert zu halten, was aufgrund der Einmaligkeit des Vorkommens zu einer ausschließlichen Innehabung dieser Bezeichnung führt.

Wodurch entsteht die Domain?

Eine Domain entsteht durch Registrierung einer Bezeichnung bei der für eine bestimmte Domain zuständigen Registrierungsstelle (Registry); für ".at" ist das die Firma nic.at. Der maßgebliche Zeitpunkt des Entstehens ist dabei die Eintragung in die Datenbank, weil ab diesem Zeitpunkt der Begriff kein zweites Mal eingetragen werden kann.

Für die technische Funktion, d.h. die Erreichbarkeit im WWW, ist zusätzlich noch die Eintragung in Nameserver erforderlich, die in der Regel nicht von der Registry, sondern von einem weiteren Diensteanbieter, meist Provider erfolgt.

Was ist der Registrierungsvertrag?

Das ist der Vertrag zwischen Domaininhaber und der Registry eine bestimmte Bezeichnung in ihre Datenbank einzutragen und eingetragen zu halten. Der Registrierungsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis und beinhaltet Elemente eines Werkvertrages und eines Mietvertrages. Der Vertrag wird häufig vom Kunden nicht direkt mit der Registry geschlossen, sondern mit einem Provider, der die Registrierung für diesen und auch meist die technische Konfiguration vornimmt.

Wird er mit einem Provider abgeschlossen, kommt es zu einem Dreiparteienverhältnis: 

Verleiht eine Domain ein Recht?

Die Registrierung einer beliebigen Bezeichnung als Domain entfaltet keinerlei Rechte, die mit dieser Bezeichnung nicht schon vorher verbunden gewesen wären. Im Zusammenhang mit der Verwendung, insbesondere dem Inhalt der Website, die unter dieser angeboten wird, kann sie aber Kennzeichenfunktion entfalten und in den Genuss des Kennzeichenschutzes (§ 9 UWG, § 43 ABGB) gelangen.

 

Registrierung einer Domain

Wo kann man sich erkundigen, ob es einen bestimmten Begriff schon als Firmennamen gibt?

Am einfachsten und billigsten ist ein Anruf beim nächsten Firmenbuch (bei jedem Landesgericht). Dort kann österreichweit abgefragt werden, ob es schon eine Firma gleichen Namens gibt. Ansonsten kann man Firmenbuchabfragen auch beim Notar oder bei den meisten Anwälten durchführen lassen.

 

Wo kann man sich erkundigen, ob ein bestimmter Begriff schon als Marke registriert ist?

Auskünfte über österreichische Marken erhält man beim Öst. Patentamt, leider nur gegen Entgelt. Auskünfte über deutsche und internationale Marken:

Eine schnelle und günstige Vor-Recherche können Sie aber auch über Suchmaschinen durchführen. Wenn eine Marke verwendet wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie auch im Internet gefunden wird.

 

Namen als Domains

Wenn mir eine andere Person (ev. auch eine Gemeinde) seinen Namen als Domain überlässt, kann ich dann darauf vertrauen, dass ich diesen auf Dauer nutzen darf?

Nein. Das Namensrecht ist bei natürlichen und juristischen Personen ein höchstpersönliches Recht. Die Erlaubnis zur Verwendung dieses Namens kann daher jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Nach dem Widerruf wird der Namensgebrauch unbefugt, sodass dann jederzeit eine Unterlassungsklage eingebracht werden kann.

§§§§§

luckau.de, Brandenburgisches OLG, 12.4.2000, Entscheidung bei JurPC

 

Darf man einen beliebigen Vornamen als Domain registrieren?

Der Vorname ist grundsätzlich rechtlich nicht geschützt ist. Eine Ausnahme könnte bei berühmten Personen vorstellen, die vor allem mit ihrem Vornamen (Künstlername) bekannt sind. Wenn Sie also eine Seite unter hubert.at gestalten und sich darauf nicht mit der eigenen Person namens Hubert beschäftigen und auch nicht berühmte Personen mit diesem Vornamen vorstellen, sondern sich mit der Person von Hubert von Goisern beschäftigen, wird Ihnen dieser die Domain streitig machen können.

 

Marken als Domains

Kann der Inhaber einer österreichischen Marke auch die Herausgabe einer .com-Domain verlangen?

Es ist für die Frage einer Markenrechtsverletzung egal, ob die fremde Marke für eine .at-Domain oder irgendeine sonstige Domain verwendet wird, wie es auch egal ist, ob der markenrechtlich geschützte Begriff in- oder außerhalb des Internet verwendet wird. Wenn die sonstigen Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung (insbesondere Verwendung für die gleiche Warenklasse) vorliegt, dürfen Sie auch Ihre Vereinszeitung nicht danach benennen.
Auch für Streitigkeiten über internationale Domains sind die österreichischen Gerichte zuständig. Klagen für bestimmte internationale Domains können aber auch elektronisch bei einem internationalen Schiedsgericht eingebracht werden; siehe dazu Kapitel Domainrecht/Schiedsgerichte.

§§§§§

OGH-Entscheidung rechnungshof.com

 

Haftung der Registrierungsstellen

Muss der Provider, wenn er im Auftrag eines Kunden eine Domain registriert, auf mögliche Markenrechtsverletzungen hinweisen?

Grundsätzlich gehen die Gerichte bisher davon aus, dass die Registries nicht verpflichtet sind, bei der Domainreservierung auf irgendwelche Rechtsverletzungen zu prüfen. Ganz unumstritten ist das aber nicht. Nic.at weist in ihren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass der Kunde selbst prüfen muss. Wenn Sie für Ihren Kunden eine Domain registrieren, sollten Sie das ausdrücklich als Vermittler oder Vertreter des Kunden tun und dem Kunden auch vor dem endgültigen Auftrag die AGB von nic.at zur Kenntnis bringen, damit diese ABG Vertragsinhalt werden. Auch Sie selbst sollten darauf hinweisen, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Registrierung alleine Sache des Kunden ist, damit Ihnen nicht im nachhinein eine Verletzung vertraglicher Schutz- und Aufklärungspflichten vorgeworfen wird.

 

Gerichtsverfahren über Domainstreitigkeiten

 

(im Aufbau)

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