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Domainvergabe

letzte Änderung 18.2.2006

Wie komme ich zu einer eigenen Domain?

Zunächst müssen Sie sich klar werden, welche Art von Domain Sie haben wollen. Zu den verschiedenen Arten von Domains: Österreich, international

Je nach Art der gewünschten Domain wenden Sie sich an einen Registrierungsdienst (auch Registry). Für die .at-Domain ist dies die Firma Nic.at. Dort können Sie auch feststellen, ob Ihr Wunschname unter der gewählten Domain noch frei ist. Domain-Abfragen gibt es auch bei diversen Online-Zeitungen. Die Registries für die internationalen Domains finden Sie im Kapitel " internationale Domains".

Voraussetzung für eine Registrierung direkt über die Registry ist, dass Sie Zugang zu Nameservern haben und über entsprechende technische Kenntnisse verfügen. Teilweise sehen auch die Vergaberichtlinien eine Registrierung ausschließlich über akreditierte Registrare vor. Meist werden daher Domains direkt über den Host-Provider erworben, der als Registrar fungiert. Dort erhalten Sie auch die internationalen Domains.

 

Was soll und darf ich verwenden?

Ein Domainname soll möglichst kurz und einprägsam sein.

Ein Domain-Name darf nur Buchstaben ("a-z", ohne Umlaute und "ß"), Ziffern ("0-9") und Bindestrich ("-") enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Eine .at-Domain muss mindestens drei Buchstaben enthalten, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden.

Seit März 2004 ist auch die Registrierung bestimmter Sonderzeichen, bei .at, .de und .ch-Domains möglich (IDN-Domains). Dabei wird es aber noch längere Zeit Probleme bei der Anzeige durch ältere Browser geben.

Der eigene Name oder die eigene Firma ist grundsätzlich zulässig und unbedenklich, wenn er oder sie noch frei ist. Ansonsten ist jede Art von Phantasienamen zulässig. Vorsicht ist aber angebracht bei markenrechtlich geschützten Begriffen und fremden Firmenkennzeichen. Diese werden zwar registriert, wenn sie noch frei sind, es droht aber unter Umständen eine Unterlassungsklage des Rechteinhabers oder eines Konkurrenten, soweit es dadurch zu einer Verwechslungsgefahr kommt (siehe dazu Beispiele in den Kapiteln Entscheidungen Ö und D sowie die sieben goldenen Domain-Regeln bei domainrecht.de).

Besonders bei Phantasienamen wird empfohlen vorher zu prüfen, ob schon eine Marke gleichen Namens registriert ist. Dies ist etwa beim Österreichischen Patentamt möglich (zum Teil kostenpflichtig); dort können Sie auch Ihren Domain-Namen als Marke registrieren lassen. Vorweg kann auch die Konsultierung eines Telefonbuches oder von Google wertvolle Hinweise liefern.

 

First come - first served

Bei der Domainreservierung gilt der Grundsatz: "first come - first served", auf deutsch "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Die Vergabestelle überprüft nur, ob die gewünschte Bezeichnung noch frei ist, nicht aber, ob ein Dritter daran irgendwelche Rechte hat. Will man spätere Auseinandersetzungen vermeiden, sollte daher vorweg sichergestellt werden, dass nicht in fremde Marken-, Kennzeichen- oder Namensrechte eingegriffen wird. Es empfiehlt sich jedenfalls, die Wunschdomain für den eigenen Internetauftritt möglichst früh zu beantragen, damit sie einerseits niemand belegt oder man selbst genug Zeit hat, sie von einem anderen "auszulösen", falls sie schon reserviert ist.

Beachte: Die Regel "first come - first served" wird vielfach als Grundsatz für die Innehabung einer Domain missverstanden. In Wirklichkeit handelt es sich aber hier um keine Domainregel, sondern um den Verzicht auf eine Regelung der Domainvergabe oder bestenfalls um eine Vergaberegel. Nic.at verzichtet auf eine Überprüfung, ob dem Antragsteller die gewünschte Domain zusteht. Jeder kann alles registrieren, vorausgesetzt, es ist noch nicht vergeben. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Antragsteller verantwortlich. Wenn im nachhinein ein Dritter kommt und gegenüber dem Domaininhaber bessere Rechte geltend macht, nutzt dem Inhaber das Zuvorkommen nichts. Nur wenn die Rechte des Inhabers gleich stark sind, also etwa beide den gleichen Namen tragen und keiner eine überragende Bekanntheit des Namensträgers nachweisen kann, darf der Schnellere die Domain behalten.

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