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Informationspflichten nach Vertragsabschluss(Art. 5)

Schriftliche Bestätigung der Informationen (Art. 5)

Spätestens bei der Erfüllung des Vertrags muss der Verbraucher eine Bestätigung dieser Informationen erhalten, und zwar schriftlich oder auf, für den Verbraucher verfügbaren, dauerhaftem Datenträger.

Auf jeden Fall ist folgendes zu übermitteln:

  • schriftliche Informationen über die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts;
  • die geographische Anschrift der Niederlassung des Lieferers, bei der der Verbraucher seine Beanstandungen vorbringen kann;
  • Informationen über Kundendienst und geltende Garantiebedingungen
  • die Kündigungsbedingungen bei unbestimmter Vertragsdauer bzw. einer mehr als einjährigen Vertragsdauer

Ausnahmen von den Informationspflichten: Auf bestimmte Verträge (Hauslieferungen von Lebensmitteln etc. und Freizeit-Dienstleistungen) sind bestimmte Informationspflichten nicht anwendbar.

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