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 I.4. Verschiedenheiten der nationalen 
Verbraucherschutzregelungen

  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • lautere Handelspraktiken
  • Problem der Mindestklauseln
  • Verschiedene Regelungen
  • Ziel Vereinheitlichung

Daneben weisen die nationalen Regelungen des Verbraucherschutzes innerhalb der EU sehr verschiedene Ansätzen auf. Manche Staaten gehen von einem "Verstoß gegen die guten Sitten" aus, andere vom positiven Ansatz der "lauteren Handelspraktiken", wieder andere bauen auf einem Konzept des Verschuldens oder der Rechtswidrigkeit auf. Diese allgemeinen Prinzipien haben sich entweder aus eher spezifischen Vorschriften heraus entwickelt oder auch aus der Rechtsprechung der nationalen Gerichte. So war auch in Österreich der Konsumentenschutz längst Bestandteil der Rechtsprechung, bevor 1979 das Konsumentenschutzgesetz in Kraft trat. Daneben dienen sowohl in Österreich als auch in anderen Staaten nach der Schaffung spezieller Konsumentenschutzgesetze auch Regelungen in anderen Gesetzen dem Verbraucherschutz; beispielsweise hat sich in Österreich und in Deutschland der Schutz des Wettbewerbes vor unlauteren Geschäftspraktiken von einer reinen Regelung des B2B-Verkehres auch hin zum Verbraucherschutz entwickelt, während in anderen Staaten diese Bereiche streng getrennt sind.

Die bisherigen Bemühungen der EU in Richtung einer Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes waren aus verschiedenen Gründen nicht sehr erfolgreich. So wird in den Verbraucherschutzbestimmungen auf EU-Ebene den Mitgliedstaaten in der Regel das Recht eingeräumt (im Wege der sogenannten "Mindestklauseln"), eingehendere oder strengere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu erlassen oder, wie dies häufiger der Fall ist, bestehende Vorschriften beizubehalten, wenn diese über das in den EU-Bestimmungen Vorgeschriebene hinausgehen. Dies wiederum ist, zusätzlich zu den bereits bestehenden Ungleichheiten in nichtharmonisierten Bereichen des Verbraucherschutzes, Ursache für weitere Abweichungen der nationalen Rechtsvorschriften untereinander. 
Wegen der damit verbundenen Erschwernisse im grenzüberschreitenden Handel, ist die EU aber bemüht, den Verbraucherschutz weiter zu vereinheitlichen (siehe etwa das Grünbuch der Kommission vom 2.10.2001 Kom(2001)531).

In der Folge greife ich jetzt den Bereich des Fernabsatzes aus dem Verbraucherrecht heraus und konzentriere mich auf die Fernabsatzrichtlinie und deren nationale Umsetzung am Beispiel Österreichs sowie auf die formellen Fragen der Verbrauchergerichtsstände und das anzuwendende Recht.

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