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Das Internet4jurists Weblog 2012

Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht

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2012-12-27   Denn sie wissen nicht, was sie tun ....

Heute wurde in den Salzburger Nachrichten ein Interview mit der ÖVP-Kultursprecherin wiedergegeben. Es ging um die geplante Urheberrechtsreform und wie nicht anders zu erwarten, verteidigte die ÖVP-Politikerin den Entwurf ihrer Parteikollegin. Nicht eine Spur von Nutzerinteressen, nur jede Menge weitere Rechte für die Medienindustrie. Entlarvend war aber die Frage, wie das neue Auskunftsrecht gegenüber dem Provider funktionieren könne, wenn der Provider in der Karibik sitzt. Es geht aus dem Artikel nicht hervor, ob das eine Fangfrage der Reporterin war, oder ob diese die Unsinnigkeit der Frage selbst nicht erkannt hat. Jedenfalls war die Antwort entlarvend. Sie lautete, dass "viele Dinge im Internet sich mit nationalem Recht auf Dauer nicht lösen lassen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wenn Sie einen Provider in der Karibik finden, der Ihnen einen bezahlbaren Zugang zum Internet von Österreich aus vermittelt, dann lassen Sie es mich bitte wissen!

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2012-12-17   Was ich noch zu sagen hätte ....

Im Artikel "Trick 87b?" habe ich mich mit den geplanten Änderungen im Urheberrecht befasst, allerdings beschränkt auf das Thema Auskunftspflicht. Zur Urheberrechtsreform gäbe es natürlich noch viel mehr zu sagen. Zu einem Teil habe ich in einem Interview mit der Futurezone Stellung genommen. Darauf verweise ich hier:

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2012-11-27   Festplattenabgabe

Abgaben auf Festplatten und diverse Speichermedien werden von den Urheberrechtsvertretern seit Jahren gefordert und teilweise auch längst eingehoben, beim Computer haben die Gerichte die Abgabenpflicht bisher verneint. Worum geht es dabei? In den Diskussionen wird immer wieder die Tauschbörsenproblematik mit der Speichermedienabgabe vermengt, nach der Devise: Wenn ich ohnedies Abgabe zahle, bin ich auch berechtigt, fremde Werke darauf zu speichern. Tatsächlich ist die Abgabe, die als "Leerkassettenabgabe" aus den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt und dann zunächst auf beschreibbare Platten und dann auf andere Speicher ausgedehnt wurde, ein Äquivalent, das der Urheber dafür erhält, dass der Konsument Privatkopien der urheberrechtlich geschützten Werke erstellen darf.

Dabei haben sich allerdings mit der Technik auch die Umstände geändert. Bei der Tonbandkassette konnte nur analog aufgenommen werden, sie wurde daher weit überwiegend für Musik verwendet, die VHS-Cassette dann überwiegend für Filme; ein Speichern von persönlichen Fotos war darauf nicht möglich, digitale Fotos gab es auch noch gar nicht. Bei den digitalen Medien hat sich die Benutzungsart geändert, sie werden keinesfalls nur oder hauptsächlich zur Speicherung fremder Werke verwendet. Eine Speicherkarte in einem Fotoapparat wird zu hundert Prozent für eigene Aufnahmen verwendet werden, der Speicher im Handy für Programme, Fotos und Musik; der Speicher in einem MP3-Player wieder überwiegend für fremde Musik.

Beim Computer kommt es sehr auf den Verwender und den Zweck an. Auf manchen befindet sich viel Musik oder Videomaterial, auf anderen wiederum gar nichts. Anders als bei den Leercassetten ist daher eine Abgabe auf Computerfestplatten von vorneherein viel ungerechter. Andererseits ist der Speicherplatz auf der Festplatte mittlerweile so billig und so unendlich groß, dass auf einer Festplatte der Inhalt von 30.000 Cassetten Platz findet. Aber wieviel Prozent der Computerbenutzer hat wirklich eine größere Menge Musik und Filme auf seinem PC? Ich selbst habe viel Musik auf der Festplatte, weil ich alle meine CDs zentral gespeichert habe, trotzdem ist der überwiegende Teil meiner Festplatte mit eigenen Werken gefüllt, weil ich seit 15 Jahren digital fotographiere. Trotzdem würde ich mich angesichts der schieren Menge an Musik nicht gegen eine Abgeltung der Privatkopien bei dieser einen Festplatte wehren. Auf meinem Notebook habe ich überhaupt kein Multimedia, dort wäre eine solche Abgabe wirklich ungerecht und das trifft wohl auf die überwiegende Anzahl der PC zu. Ich halte daher eine pauschale Abgabe auf Computerfestplatten für nicht gerechtfertigt. Gänzlich ungerecht würde ich eine solche Abgabe aber auf kleine Festplatten finden, die von vorneherein den Speicherplatz für andere Dinge benötigen. Typisches Beispiel sind die superschnellen und superteuren SSDs, bei denen der Speicherplatz so rar ist, dass wohl niemand auf die Idee kommt, dort seine Musikbibliothek anzulegen.

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2012-11-15   Haftung der Eltern für illegalen Download

Die Überschrift lässt einen mehrfach erschauern: Illegaler Download? Haftung der Eltern? Tatsächlich haben Gerichte in Deutschland, wo der Download gesetzlich als illegal erklärt wurde (erwischt wurden die Kinder allerdings beim Upload), Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt, aber der BGH hat die Klage schließlich abgewiesen. Aber nur deshalb, weil die Eltern nachweisen konnten, dass sie ihrem Sprössling die Tauschbörsennutzung verboten hatten; eine Überwachung dieses Verbotes sei im Normalfall nicht notwendig. In der Praxis hilft diese Entscheidung den Familien aber nicht wirklich weiter. Sobald der Täter über 14 Jahre alt ist, kann er selbst belangt werden und dann kommen die Eltern nicht umhin, als ihn "freizukaufen". Welche Eltern wollen schon riskieren, dass der Sohn oder die Tochter Jahre später an seinem/ihrem ersten Arbeitsplatz von einer Gehaltsexekution überrascht wird?

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2012-10-21   Urheberrecht für Kreative, nicht für Konzerne!

Die Forderung von Lawrence Lessig kann man nur unterstützen. Es ist allerdings zu befürchten, dass diese Forderung Utopie bleibt. Erreicht könnte dieser Zustand wohl nur werden, wenn man das gesamte Urheberrechtsgesetz einstampft und von Grund auf neu konstruiert. Ein solches Urheberrecht sollte den Umgang mit Kreativität in den Mittelpunkt stellen und das Werk ab der Veröffentlichung freigeben, damit andere damit weiterarbeiten können. Urheber und Konsumenten sollten gleiche Rechte haben, das Recht des Urhebers sollte sich darauf beschränken, dass er am finanziellen Erfolg seines Werkes beteiligt werden muss. Dafür bräuchte man in Wirklichkeit gar kein Urheberrecht, denn das wird schon durch das Verbot der Ausnützung fremder Leistung im Wettbewerbsrecht erreicht.

Das Urheberrecht erweist sich leider als eine der starrsten Rechtsmaterien überhaupt. Der nationale Gesetzgeber hat einen minimalen Handlungsspielraum, weil er durch EU-Vorgaben und internationale Verträge gebunden ist. Eine versteinerte Judikatur, die die alten Höchstgerichtsentscheidungen nachbetet, die aus einer ganz anderen Zeit stammen, trägt das Ihre dazu bei. Erst wenn sich über die Länder hinweg Widerstand breitmacht, könnten die versteinerten Strukturen aufbrechen. Das Aufkommen der Piratenparteien könnte dazu beitragen.

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2012-10-09   Die Flatrate-Abgabe funktioniert nicht

Zugegeben, die Forderung der Grünen klingt frappierend: Man zahlt eine kleine monatliche Gebühr und darf in Hinkunft nach Belieben Up- und Downloade. Tatsächlich könnte eine solche Gebühr, so sie für die breite Masse bezahlbar sein soll, höchstens den Download abdecken. Das würde ungefähr so wie die Leercassettenabgabe bzw. eine allgemeine Speicherabgabe wirken und ein Äquvalent für das Herstellen von Privatkopien dienen. Den weltweiten Upload unbegrenzter Werke kann man aber niemals mit einer kleinen Gebühr abdecken. Der Upload ist niemals etwas Privates, sondern immer ein öffentliches Zurverfügungstellen. Vielleicht wäre das aber für den Wirtschaftsstandort Österreich nicht schlecht; dann würden alle großen Musikanbieter nach Österreich übersiedeln, weil sie hier keine Lizenzen zahlen müssten.

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2012-04-26   Die CSU wird ob der Piraten nervös, die ÖVP schläft noch

Die bayrische CSU macht sich die Ideen der Piraten zu eigen und gibt sich internetliberal. Die ÖVP in Österreich sollte sich auch schön langsam Gedanken machen, ob sie ihre grundrechtsfeindliche und rein wirtschaftliche Ausrichtung auf die Spitze treiben will. Wenn sich die Piraten nicht selbst ins Out stellen, haben sie beim internetaffinen Teil Österreichs - und der ist deutlich größer, als sich ÖVP-Funktionäre träumen lassen - ein hohes Potential. Aber noch gefallen sich letztere in der Verteidigung des geistigen Eigentums. Oder werden sie für die ÖVP-Enquete "Schutz des geistigen Eigentums" einfach so gut bezahlt?

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