Internet & Recht Home

Das Internet4jurists Weblog 2010

Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht

zur Übersicht  -  Weblog 2009  -  Weblog 2008   -   Weblog 2007  -   Weblog 2006

 

2010-12-21   The most pirated Movie

Der Film "Avatar" wurde mehr als 16 Millionen mal aus dem Netz herunter geladen - "raubkopiert" in der Sprache der Filmindustrie. Gleichzeitig ist dieser Film aber auch der kommerziell erfolgreichste aller Zeiten. So ein Zufall?
Könnte es vielleicht sein, dass die bösen Downloader zugleich auch die eifrigsten Käufer sind? Niemals werden das die Film- und Musikindustrie zugeben. Das würde ja bedeuten, dass das, was man seit 10 Jahren aufs heftigste mit allen Mitteln bekämpft, in Wahrheit eine kostenlose und sehr effektive Produktwerbung ist. Wie soll man das den Aktionären und den Künstlern, deren Interessen man so uneigennützig vertritt, erklären? Also besser nichts zugeben. Aber vielleicht sollte man das Projekt Internetsperren doch nicht so vehement angehen? Zu Tode geschützt ist auch umgebracht .....

i4j-log

2010-10-24   Verwertungsgesellschaften als Wegelagerer

Vor wenigen Tagen hat sich der österreichische Providerverband ISPA entschieden gegen die Forderung der Filmindustrie gewandt, die die Sperrung ausländischer Websites forderte, auf denen Urheberrechtsverletzungen begangen würden, und von denen auch österreichische User Filme streamen könnten. Abgesehen davon, dass ein Stream kein Download im Sinne der Herstellung einer Vervielfältigung darstellt (und nicht einmal die wäre, soweit es sich um eine Vervielfältigung zu privaten Zwecken = Privatkopie handelt, strafbar), stellt es schon eine ziemlich Chuzpe dar, für Urheberrechtsverletzungen, die keine sind, und selbst wenn sie es wären, maximal Bagatelldelikte darstellten, Internetsperren zu fordern, dies im Wissen, dass Internetsperren sogar für das verwerflichste Delikt das wir kennen, nämlich Kinderpornographie, abgelehnt werden (zuletzt von der EU - Futurezone-Artikel). Das hat aber trotz allem nichts mit Wegelagerei zu tun, denn die Filmindustrie will ja keinen Wegelohn erpressen, sondern einfach die Websites blockieren.

Auf einem anderen Kampfschauplatz des Urheberrechtes kann man aber sehr wohl von Wegelagerei sprechen. Die Urheberindustrie verlangt nämlich von immer mehr Datenträgern die sogenannte Leerkassettenvergütung, ein Entgelt, das als Ausgleich für die Privatkopien gilt, die auf diesen Datenträgern häufig gespeichert werden. Jetzt hat der EuGH ausgesprochen, dass dies nur dann zulässig ist, wenn auf den Datenträgern voraussichtlich Privatkopien gespeichert werden, nicht aber, wenn die Datenträger nicht zur privaten Nutzung, sondern für den gewerblichen/beruflichen Einsatz bestimmt sind. Sofort hat die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechana gemeint, dass das Urteil keinen Einfluss auf Österreich habe, weil in Österreich Unternehmen und Freiberufler ohnedies die Möglichkeit hätten, die Urheberrechtsabgabe mittels Formular zurückzufordern. Man will die Abgabe daher offenbar weiterhin pauschal ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck des Datenträgers einheben, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass die Rückforderungsberechtigten nichts von ihrem Recht wissen oder einfach die Rückforderung vergessen oder es einfach nicht machen. Schließlich muss man bedenken, dass es nur um kleine Beträge geht und sich jeder fragen wird, ob der Aufwand überhaupt dafür steht. Dabei ist die EuGH-Entscheidung eigentlich relativ eindeutig. Die Abgabe darf gar nicht eingehoben werden, wenn die Datenträger nicht für Privatkopien gedacht sind, von Rückforderungsansprüchen steht in der Entscheidung nichts. Wieder einmal müssen sich die Händler gegen die Urheberindustrie wehren und die Urheberabgaben werden verprozessiert, statt dass sie den eigentlichen Urhebern, nämlich den Kreativen zur Verfügung gestellt würden.

i4j-log

2010-10-16   Im Internet darf wieder internetmäßig berichtet werden

Jahrelang lebten Journalisten jetzt ständig mit einem Fuß im Kriminal, wenn sie das taten, was sich im Internet als üblich eingebürgert hatte, nämlich einen Link auf Produkt- oder Firmenseiten zu setzen, wenn sie darüber berichteten. Seit 2005 klagten regelmäßig Verwertungsgesellschaften, wenn Links auf Tauschbörsen oder (auch ausländische) Downloadseiten gesetzt wurden, soferne diese nach ihrer Ansicht das deutsche Urheberrecht verletzten. Jetzt hat der deutsche Bundesgerichtshof dem einen Riegel vorgeschoben. Er hat im Fall des Heiseverlages, der in einem redaktionellen Artikel einen Link auf die Firma Slysoft als Herstellerin der bekannten Software AnyDVD gesetzt hatte, die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und ausgesprochen, dass das Verlinken grundsätzlich als Mittel der Berichterstattung zulässig ist, insbesondere, wenn der Link als äquivalente Fußnote der reinen Informationsbeschaffung diene.

Dieses Urteil als grenzenlose Freiheit des Linkens zu sehen, wäre aber eine fatale Fehlbeurteilung. Keineswegs ist es nämlich zulässig, etwa eine Linkseite mit quasi Empfehlungsseiten zu erstellen, wo überall das Urheberrecht umgangen oder am besten gebrochen werden kann. Es ist auch nicht ratsam, einen Link auf eine Seite zu legen, auf der sich eindeutig strafbare Inhalte befinden, wenn damit der Eindruck erweckt wird, dass man diese Inhalte bewerben wolle; in diesem Fall kann nämlich eine Haftung als Beitragstäter in Betracht kommen.

Bei der Software Any-DVD ist die Situation aber gar nicht so eindeutig. Diese Software, mit der etwa der Blu-Ray- und DVD-Kopierschutz ausgehebelt und der HDCP-Kopierschutz ganz leicht umgangen werden kann (bei manchen Anlagen ist auch das Abspielen einer regulär gekauften Blu-Ray nur damit möglich), darf nämlich in Österreich zwar nicht gekauft und beworben, sehr wohl aber besessen und zu bestimmten Zwecken (etwa Herstellung von Sicherungskopien von Software und Spielen) auch eingesetzt werden.

i4j-log

2010-10-08   Keine Denkverbote oder doch lieber Denkgebote?

Die Justizministerin hat gemeint, es dürfe zur Frage der Internetsperren gegen Kinderpornographie keine Denkverbote geben. Das ist grundsätzlich vertretbar, besser wäre es aber Denkgebote zu fordern, bevor man sich auf einen solchen Wahnsinn einlässt. Die Justizministerin hat auch auf die Schweiz verwiesen, wo das angeblich so toll funktioniert. Tatsächlich funktioniert es überhaupt nicht. Es ist eine reine Alibi-Aktion. Allerdings eine sehr gefährliche, ist es doch nur ein kleiner Schritt bis zur generellen Internet-Zensur. Aber vielleicht wäre ein bisschen  Zensur vielen österreichischen Politikern gar nicht so unrecht - vor allem wenn man selbst am Schaltpult sitzt und bestimmen kann, wer alles auf die (geheime) Sperrliste kommt.

i4j-log

2010-09-27   Persönlichkeitsschutz von Gebäuden?

Alle wollen sehen, aber einige wollen nicht gesehen werden. Google Street View sorgt heuer für Aufregung in Europa. Begonnen haben die Aufregungen damit, dass Google neben den Straßenbildern auch WLAN-Daten mit aufgezeichnet hat. Abgesehen von der Frage, was am Registrieren offener und unverschlüsselter Funknetze verwerflich sein soll (nach der Judikatur deutscher Gerichte ist das Betreiben eines offenen WLANS ohnedies schon die Schaffung einer Gefahrenstelle für die Urheber und damit haftungsbegründend), wäre das noch irgendwie nachvollziehbar. Auch die Wiedergabe von Gesichtern kann noch in den seltenen Fällen eines rechtlichen Interesses Bedenken rechtfertigen. Nachdem aber Google Gesichter und etwa auch KFZ-Kennzeichen ohnedies verpixelt, bleibt wenig übrig, was an Google Streetview rechtlich bedenklich sein soll. Woraus soll sich etwa das Schutzbedürfnis einer Hausfassade ableiten? Trotzdem müssen in Deutschland auch Tausende Häuser unkenntlich gemacht werden. Wollen die deutschen Datenschutz-Scharfmacher demnächst Pläne, Ansichtskarten und Webcams verbieten, weil da ein Haus abgebildet wird, dessen Eigentümer ein eigenwilliges Verständnis von Eigentum hat? Seit wann gibt es ein Sonderschutzrecht für Hauseigentümer? Jetzt haben Tausende bei Google die Unkenntlichmachung ihrer Hausfassaden beantragt, was ist aber mit den Millionen, die diese sehen wollen? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Vielleicht sollte man Gegenantragsformulare auflegen?

In Österreich ist die Datenschutzkommission noch beim Prüfen. Man kann nur hoffen, dass das mit mehr Maß und Ziel erfolgt und sich am österreichischen Recht orientiert. Denn das kennt nur ein Bildnisschutzrecht von Personen, und das verhindert eine Veröffentlichung auch nur dann, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten der Veröffentlichung entgegenstehen. Gebäude haben kein Persönlichkeitsrecht, das verletzt werden könnte - noch nicht.

i4j-log

2010-03-04   Der neue Stufenbau der Rechtsordnung

Still und heimlich wird in manchen Bereichen die Demokratie außer Kraft gesetzt. Die Rede ist von den weltweiten Bemühungen, das Urheberrecht unter den schwierigen Bedingungen der digitalen Welt durchzusetzen. Dabei soll jedes Mittel recht sein. Um von vorneherein auszuschließen, dass demokratisch gewählte Regierungen querschießen, werden die Bedingungen zunächst in geheimen internationalen Verhandlungen in Vertragsform gegossen (ACTA - Antipiraterie-Abkommen). Über die EU wird das dann den Mitgliedstaaten zur Umsetzung vorgeschrieben. Bewegungsspielraum der nationalen Parlamente: Gleich Null. Jetzt hat der EU-Rat die Kommission zur härteren Durchsetzung von Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums auffordert. Im Gespräch sind die sogenannte "abgestufte Erwiderung", Netzsperren und eine Haftung der Zugangsprovider. Das läuft letztendlich auf eine Filterung und Zensur des gesamten Internetverkehrs hinaus. Es bleibt zu hoffen, dass das europäische Parlament hier einen Riegel vorschiebt. Während nämlich Kommission und Rat offenbar sehr empfänglich für Lobbying sind, dürfte dies beim Parlament schon aufgrund der schieren Größe schwieriger sein. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass dort noch die echten Volksvertreter sitzen. Der Wahnsinn bei all diesen Bestrebungen ist aber, dass wir auf eine völlig neue Rechtsordnung zusteuern. Das Oberste in diesem neuen Stufenbau ist das geistige Eigentum. Dann kommt lange nichts, dann die Grund- und Freiheitsrechte und die Verfassungsnormen und dann die einfachen Gesetze. Der Schutz des Götzen Urheberrecht, verkörpert vor allem durch die milliardenschweren Medienkonzerne (die eigentlichen Urheber sind nur vorgeschoben), rechtfertigt alles. Es würde niemandem im Traum einfallen, den gesamten Postverkehr überwachen zu lassen mit der Begründung, dass kinderpornographische Bilder transportiert werden könnten. Aber der Schutz des Urheberrechtes soll die Bespitzelung aller Staatsbürger (genannt Vorratsdatenspeicherung) rechtfertigen und in Zukunft auch noch das Abkoppeln von der Infrastruktur Internet und die Zensur des gesamten Internetverkehrs. Das sind die neuen Wertigkeiten, die uns vermittelt werden sollen. Als nächste Stufe kommt dann das Abkappen vom Stromnetz um den Konsum von sogenannten "Raub"-Kopien zu verhindern....

i4j-log

2010-03-03   Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen

Gestern ist die lang erwartete Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung gefallen. Nachdem das Gericht bereits im Provisorialverfahren die Verwendung der Daten eingeschränkt hatte, hat es nun die deutsche Regelung zur Gänze aufgehoben und die Löschung der Daten angeordnet. Das Urteil hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den österreichischen Gesetzwerdungsprozess, der gerade im Gang ist, es wird aber natürlich bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden. Ich teile aber den weit verbreiteten Optimismus nicht. Es sind vor allem zwei Dinge, die mich stören:
Erstens: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung trotz aller Gegenargumente grundsätzlich als zulässig angesehen, obwohl von Terrorismus weit und breit nichts zu sehen ist.
Zweitens: Bei der Bekanntgabe der Inhaber von IP-Adressen sieht das Bundesverfassungsgericht keine Notwendigkeit für einen Richtervorbehalt, obwohl es auch der Ansicht ist, dass diese Bekanntgabe Inhaltsbezug hat (worauf ich schon immer hingewiesen habe, wenn man in Österreich mit dem "Stammdaten"-Argument gekommen ist). Letzteres deutet im Zusammenhang mit der Entscheidung des OGH zur urheberrechtlichen Auskunftspflicht vom Juli 2009 darauf hin, dass der Weg in Österreich frei sein könnte für die zivilrechtliche Auskunftspflicht bei Urheberrechtsverletzungen. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit sich Bures gegen Innen- und Justizministerium durchsetzen kann. Das eigentlich Positive an der Entscheidung sehe ich darin, dass damit die Strömungen in der EU gestärkt werden, die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu überdenken. Ich hoffe daher, dass sich die österreichische Verzögerungstaktik so lange aufrechterhalten lässt, bis sich auf EU-Ebene etwas ändert.

i4j-log

zum Weblog 2009

zum Weblog 2008

zum Weblog 2007

zum Weblog 2006

zum Seitenanfang