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Das Internet4jurists Weblog 2006

Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht

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2006-12-30  Der Trick mit der Verfügbarkeit

Wer vor Weihnachten noch dringend Geschenke brauchte und diese über Internet bestellte, wurde vielfach enttäuscht. Verschiedene EDV-Produkte (etwa die Creative Sound Blaster X-Fi Elite Pro, aber auch hochwertige PC-Lautsprecher oder Monitore) waren von vorneherein kaum zu bekommen. Bei der Recherche auf Amazon oder Geizhals fiel aber immer wieder auf, dass Ware als lagernd angepriesen wurde, die dann auf Nachfrage tatsächlich nicht vorhanden war. Im schlimmsten Fall wurde man von Tag zu Tag vertröstet, dass sie bereits bestellt und unterwegs sei und nach einer Woche wurde dann eingestanden, dass man sie nicht liefern könne. Streng genommen ist das ein Vorgehen, das nach § 1 UWG als sittenwidrig beurteilt werden muss. In der Praxis schluckt der Konsument allerdings seinen Ärger hinunter und die Konsumentenschutzverbände, für die sich allenfalls eine Klage auszahlen würde, erfahren gar nichts davon. Vielleicht sollte man eine "Beschwerdebörse" für solche Fälle einrichten. Wie kommen schließlich die Firmen dazu, die wahrheitsgemäße Angaben machen?

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2006-11-27   Mit ÖBB und A1 in die Internetsteinzeit

Vor ein paar Tagen bin ich wieder einmal mit den ÖBB von Salzburg nach Wien gefahren. Unterwegs wollte ich einen Vortrag vorbereiten. Dazu benötigte ich eine Internetverbindung. Nachdem vor nicht allzu langer Zeit berichtet worden war, dass A1 zum Missfallen der anderen Mobilfunkanbieter mit den ÖBB ein Abkommen getroffen hatte und die Bahnstrecke funktechnisch für ihr Netz ausgebaut worden war, dachte ich mir, dass man jetzt endlich mit einer HSDPA/UMTS Datenkarte (von A1), also mit dem derzeit schnellsten verfügbaren Übertragungsstandard mit angeblich 1,8 MBit (von dem ich allerdings in der Praxis noch nie etwas bemerkt habe), endlich vernünftig arbeiten könnte. Schließlich verlangt A1 für diesen Dienst auch einiges. Das Ergebnis war erschütternd. Halbwegs funktionieren tut das Ganze unterwegs in den Bahnhöfen von Wels, Linz und St. Pölten, der Rest ist nur zum Ärgern. Am besten nicht einmal versuchen. Das hat mich frappant an die Anfänge des Internet erinnert. Vor 10 Jahren, als der Standard ein 14,4 KBit Modem war und es überhaupt ein Glück war, wenn man auf Anhieb eine Verbindung bekam (die Chancen standen in der Regel 3:1) war das Internet noch aufregend im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn man versucht im Zug Internet zu surfen, wird man in diese Zeit zurückversetzt. So weit zum "mobilen" Internet.

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2006-11-24   Senkung der Abmahngebühren

Die deutsche Justizministerin ist mit einem interessanten Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten. Sie will dem Abmahnunwesen in Deutschland damit zu Leibe rücken, dass die Rechtsanwaltsgebühren im Bagatellbereich mit 50 Euro begrenzt werden. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass sich das für die Anwälte dann nicht mehr auszahlt. Wenn man das Internet fördern will, ist es tatsächlich überlegenswert dort anzusetzen, wo für den Diensteanbieter das größte Risiko besteht. Und das ist nun einmal aufgrund der vielfach unklaren Rechtslage das rechtliche Risiko. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass gerade in Deutschland die Gefahr wegen einer Bagatelle kostenpflichtig abgemahnt zu werden enorm hoch ist. Man muss sich nur in den einschlägigen Internetforen etwas umsehen. Es stellt sich die Frage, ob es im Internet wirklich notwendig ist, bei Auftreten einer vermeintlichen Rechtsverletzung sofort mit der Anwaltskeule loszuschlagen. Man hat den Eindruck, dass die Leute gerade in diesem Medium, das hauptsächlich aus Kommunikation besteht, verlernt haben miteinander zu reden. Böse Zungen behaupten, dass das erst so ist, seit die Juristen das Internet entdeckt haben. Dies hätten keine Ahnung von den dort entwickelten Sitten und legten einfach ihre trockene Paragraphenwelt auf das Internet um in der Erwartung dort neue Einkommensquellen erschließen zu können. Ich meine, es liegt daran, dass man vorsichtiger agiert, wenn man jemandem etwas ins Gesicht sagt und auch dann, wenn man es auf Papier verewigt. Das Klopfen in die Tastatur erfolgt dagegen viel spontaner und emotionaler. Die Gegenaggression ist damit vorprogrammiert.

Ich werde selbst immer wieder von Leuten um Rat ersucht, wie sie gegen jemanden vorgehen könnten, der ihnen ein Bild o.ä. geklaut hat. Schreiben Sie ihm zunächst eine höfliche Mail, sage ich, und damit ist die Sache meist auch erledigt. Wüste Drohungen kommen nicht nur im Internet weniger an und führen oft erst zu den Streitigkeiten, die man vermeiden wollte. Drohungen von Rechtsanwälten als erster Akt der Kontaktaufnahme sind in der Regel totaler Overkill.

Als ich übrigens die Idee der Reduzierung der Abmahngebühren bei einem Vortrag, bei dem auch Rechtsanwälte anwesend waren, weiter gesponnen habe, etwa in der Richtung, dass man die Judikatur überdenken sollte, ob wirklich in jedem Bagatellfall die Anwaltskosten für den ersten Kontakt mit dem Gegner zu ersetzen sind oder ob man nicht verlangen sollte, dass der vermeintliche Geschädigte zunächst selbst um Abstellung des Zustandes ersucht (eine E-Mail ist heute wohl jedem zumutbar, der sich im Internet bewegt), sind die Anwälte über mich hergefallen als wenn ich den Rechtsstaat demontieren wollte....

Nachtrag vom 18.2.2007: Dazu hat der BGH nun eine eindeutige Entscheidung getroffen: Bei einfachen Rechtsverletzungen gibt es keinen Kostenersatz für die Beiziehung eines Anwalts.

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2006-11-15   Verbot von Adword-Werbung für Anwälte

Die Heise-Nachricht hat mich zunächst erschrocken, würde dies doch auch meine Website betreffen. Tatsächlich war aber die Überschrift irreführend oder jedenfalls die Entscheidung nicht verallgemeinerbar. Die konkrete Werbung betraf nämlich eine Werbung für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche gegen einen Fonds. Was das Gericht kritisierte war das Fischen nach Mandanten und nicht die Werbung über Google.

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2006-11-07   Reputation Defender

Eine amerikanische Startup Firma bietet die Beseitigung von negativen Interneteinträgen an. Tatsächlich wird das in Zukunft ein enormes Problem werden. In Deutschland gab es etwa schon einen Fall, wo ein inzwischen konservativ gewordener Rechtsanwalt seine extremistischen Jugendsünden aus dem Netz tilgen wollte. Aber auch wenn das Vorleben unauffällig war, es ist enorm, was im Internet so alles über einen gespeichert wird, wenn man dort einige Zeit aktiv unterwegs ist. Man muss nur gelegentlich seinen Namen in eine Suchmaschine eingeben. Ich bezweifle allerdings, dass diese Einträge so ohne weiteres beseitigt werden können, wenn sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und selbst wenn sie das tun, stelle ich es mir nicht gerade leicht vor, quer durch die ganze Welt Rechtsverstöße abzustellen. Aber Amerika hat ja Erfahrungen als Weltpolizist!

Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis man noch einen Schritt weiter geht. Warum sollte man Imagebildung nicht auch aktiv betreiben. Nicht negative Einträge entfernen, sondern positive schaffen, sozusagen ein Cyberimage. Bisher macht das nur die Produktwerbung.

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2006-11-04   Der Traum von der Internetverfassung

Das Internet Governance Forum in Athen hatte sehr idealistische Ziele. Die konkreten Ergebnisse sind dagegen mehr als dürftig. Allerdings kann man sich das bei einer internationalen Einrichtung nicht erwarten. Auf internationaler Ebene bedeutet Bewusstseinsbildung schon sehr viel. Vielleicht muss man dabei an die Chaostheorie denken, die Geschichte mit dem Schmetterlingsflügelschlag in China. Die Weltgeschichte zeigt uns, dass sogar einzelne Menschen es immer wieder geschafft haben, weltweit Aufmerksamkeit zu erlangen und große Bewegungen in Gang zu setzen. Warum soll das also nicht einem so gewaltigen Forum möglich sein. Das Internet schafft tatsächlich weltweit völlig neue Wege der Kommunikation und der Kooperation. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Menschen Zugang dazu haben. Der Zugang ist aber nur eines. Man darf dabei nicht übersehen, dass unerfahrene Menschen im Internet auch neuen Gefahren ausgesetzt werden, auf die sie nicht vorbereitet sind. Nepp und Bauernfängerei sind da noch die harmloseren.

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2006-09-19   Dienstleistungsfreiheit für Online-Glücksspiel

Dem Online Glücksspiel-Anbieter BWin bläst derzeit der Wind ziemlich heftig ins Gesicht. Kann er sich tatsächlich zumindest in der EU auf seine Lizenz in Gibraltar berufen oder fällt das Glücksspiel nicht unter die Dienstleistungsfreiheit? Oder anders gesagt, warum dürfen die staatlichen Monopol-Glücksspielanbieter, was BWin nun nicht mehr dürfen soll? Überall geht der Zug in Richtung Entstaatlichung und gerade bei den Glücksspielen soll das nicht gelten. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass es hier primär um finanzielle Interessen geht. Dazu hat der EuGH schon einmal ausgesprochen, dass finanzielle Interessen das staatliche Monopol nicht rechtfertigen. Darum wird von den Gegnern immer wieder mit den Gefahren der Spielsucht argumentiert. Die Gefahr ist wohl vorhanden. Allerdings: Worin unterscheidet sich ein staatlicher Glücksspielanbieter von einem privaten? Meiner Meinung hat der Staat die gesetzlichen Regeln vorzugeben - beim Glücksspiel vor allem Mechanismen zum Schutz vor Ausbeutung der Spielsucht und zur Gewährleistung eines fairen Spiels - und die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen. Alles andere soll er der Wirtschaft überlassen. Ich fürchte allerdings, dass uns dann die nächste Steuererhöhung zwecks Ausfall der "Deppensteuer" ins Haus steht, obwohl die Privatisierung ja nicht bedeuten muss, dass der Staat auf Steuern verzichtet (siehe Alkohol).

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2006-09-11   Wer ist hier Pirat?

Nach Schweden hat nun auch Österreich eine Piratenpartei. Ich frage mich nur, wer auf die Schnapsidee gekommen ist, diese an sich sinnvolle Bewegung "Piraten"-Partei zu nennen. Damit blasen die Initiatoren in dasselbe Horn wie ihre Gegner, die Musikindustrie. Auch die verteufelt und kriminalisiert alle, die auf der Privatkopie beharren, mit "Raub"-Kopierer und versuchen damit den Anschein der Illegalität, ja eines Verbrechens zu erwecken. Und nun steht eine Gruppe auf, die sich dagegen wehrt, und ihr fällt nichts Besseres ein als sich "Piraten" zu nennen? Wer soll solch eine Partei wählen außer ein paar Freaks? Dabei wäre es auch in Österreich so notwendig, dass sich die Konsumenten gegen die Gängelungen der Multimediaindustrie zur Wehr setzen. Aber bitte nicht unter dem Banner einer scheinbaren Illegalität!

2006-05-03   Spitzelrichtlinie in Kraft

Heute ist die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in Kraft getreten - kein Ruhmesblatt der europäischen Rechtsgeschichte.

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2006-04-27   Werbung, Werbung, Werbung

Werbung ist der Motor der Wirtschaft und leider auch im Internet oft die einzige Möglichkeit Einnahmen zu erzielen. Nachdem mein Konzept mit den freiwilligen Benutzungsgebühren gescheitert ist, habe ich vorsichtig begonnen Werbung einzufügen. Die gewählte Google-Adwords-Werbung hat den großen Vorteil, dass sie kontextbezogen ist und auf diese Weise auch wertvolle zusätzliche Informationen für den Leser bringt.

Man kann auch Werbung optimieren. Das wird uns immer wieder schmerzhaft bewusst, wenn wir manche Medienseiten öffnen und dann ständig durch irgendwelche Animationen am Lesen gehindert werden. Das lästige "Hier bin ich" - Gehabe hat einen ganz einfachen Grund. Der Website-Betreiber hat nur etwas von Werbung, die auch angeklickt wird. Also muss man den Besucher dazu bringen die Werbung anzuklicken. Es gibt dazu eine penetrante Möglichkeit und eine raffinierte. Die penetrante ist, den Button zum Schließen so zu verstecken, dass man irrtümlich auf die Werbung klickt. Die raffinierte ist, Inhalt und Werbung möglichst zu vermischen (für das werberechtliche Trennungsgebot genügt ein kleiner Hinweis) und insgesamt so wenig Inhalt zu bieten, dass der Besucher nicht von der Werbung abgelenkt wird. Beide Varianten werden Sie auf Internet4jurists auch in Zukunft nicht finden.

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2006-04-25   Google oder Leser?

Jahrelang habe ich mich nicht darum gekümmert, ob die Website "suchmaschinengerecht" ist. Am Anfang war ich überhaupt der naiven Meinung, dass viel Information auch für die Suchmaschinen gut ist. Bis zu einem gewissen Grad hat das auch gestimmt und Internet4jurists war von Anfang an gut gelistet. Dann habe ich festgestellt, dass Websites, die nur einen Bruchteil an Informationen liefern, mit viel höheren Besucherzahlen glänzen. Dabei bin ich auf das Stichwort "Suchmaschinenoptimierung" gestoßen. In der maximalen Ausformung bedeutet dies, dass die angebotenen Informationen für Suchmaschinen äußerst interessant sind, weil alles aufscheint, wonach primär im Internet gesucht wird, für den Menschen können diese Suchergebnisse aber völlig wertlos sein, weil nur Stichworte geliefert werden, aber keine Erklärungen. Der Suchende stolpert damit von einer Frage zur nächsten, aber der Website beschert dies Millionen Zugriffe. Dem Visit sieht man es nicht an, ob er frustriert ist oder erfolgreich. Visit bleibt Visit und Visits sind wichtig für den Werbewert.

Daneben gibt es aber doch viele Grundregeln, die man als Webmaster beherzigen sollte, damit die Website bei den Suchmaschinen optimal ankommt. Der Informationsgehalt muss darunter nicht leiden und schließlich soll die Information an möglichst viele Suchende gelangen. Dies ist umso wichtiger, wenn eine Website ausschließlich über Werbung finanziert wird. Diese Umstellungen sind jetzt in Arbeit. Für den Besucher ist nicht sichtbar, ob eine Überschrift H1- oder H2-wertig ist, für die Suchmaschinen ist da aber ein wesentlicher Unterschied in der Wichtigkeit der Information. Nicht bereit bin ich, am Informationsgehalt etwas zu ändern. Ich schreibe meine Texte weiterhin für Leser und nicht für Google.

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2006-04-02   100.000 Besucher im Monat

Im März 2006 hatte die Website erstmals mehr als 100.000 Visits. Damit haben die Besucherzahlen wieder einmal einen Sprung gemacht, der zeigt, dass noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und zugleich ein Ansporn den Ausbau voranzutreiben. Es stehen eine ganze Reihe Dinge auf der Erledigungsliste, die in den nächsten Monaten schrittweise umgesetzt werden sollen.

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2006-02-26   Ich bin ein Verhinderer

Ich bekomme immer wieder Zuschriften verschiedenster Art. Normalerweise bin ich bemüht, alle Fragen zu beantworten, auch wenn die Schreiben mit "Hallo", "Tach" oder einfach "Wieso ..." beginnen. In den meisten Fällen herrscht dann Funkstille, ein "Danke" kommt nur in Ausnahmefällen. Nachdem ich mich eine zeitlang gewundert habe, ist mir mittlerweile auch klar geworden, warum das so ist.

Wenn die Fragen komplizierte Sachverhalte zum Inhalt haben, verweise ich ohnedies an die Rechtsanwaltschaft. Ich sehe mich außerstande, für ganz Österreich und halb Deutschland den Cyber-Amtstag abzuhalten. Aber die meisten Fragen lassen sich mit einem Wort beantworten. Das Wort heißt "nein". Mit drei Sätzen kann ich auch eine ausreichende Begründung mitliefern.

Die Fragen lauten etwa:

Meine Antworten müssen ernüchternd ausfallen. Die Folge ist Enttäuschung. Ein Geschäftskonzept, das man sich so schön ausgedacht hat, soll rechtswidrig sein? Das Zusatzeinkommen, das man schon verplant hat, Illusion? Ist das nicht übertriebener Formalismus eines kleinlichen Juristen?

Wie die Fälle weitergehen, erfahre ich nicht. Es wird so sein, wie es immer ist. Solange den Konzepten kein großer Erfolg beschienen ist, wird sich niemand daran stören, Rechtswidrigkeit hin oder her. In den meisten Fällen passiert daher gar nichts und mein Ruf war der einer Kassandra. Wenn aber einzelne Geschäfte eine gewissen Bekanntheit erreichen, kommt die Post vom Anwalt. Die Juristen zerstören nicht nur das Internet, sie ruinieren überhaupt die Wirtschaft ....

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2006-01-29   Die Aufrüstung des Polizeistaates

Zitat: "Die Aufrüstung des Polizeistaates wird unseren Traum von der Inneren Sicherheit nicht Wirklichkeit werden lassen. Denn Sicherheit ist ohne Freiheit nicht zu machen, und Freiheit ohne materielle und soziale Ressourcen ist ein Sicherheitsrisiko".
Lesen Sie den Artikel, besser kann ich es auch nicht sagen. In einer Zeit, in der mit dem Argument des "Grundrechtes auf Sicherheit" über die Grundrechte drübergefahren wird, eine Wohltat zu lesen. Es wird noch spannend, wie die einzelnen Staaten die Vorratsdatenspeicherung mit ihren Grundrechtskatalogen vereinbaren können und was die Verfassungsgerichte und vor allem der EGMR dazu sagen werden.

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2006-01-26   Ein Sysiphus-Sieg?

Dass Access-Provider Daten nur in sehr engen Grenzen speichern dürfen, entspricht der geltenden Gesetzeslage. Dass die Enge dieser Regelung gerade jetzt von einem Gericht aufgezeigt wird, könnte aber das genaue Gegenteil bewirken. Im Dezember wurde in Brüssel die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die für eben diese Daten, die T-Mobile aufgrund des Urteiles nicht mehr speichern darf, eine Speicherpflicht eingeführt wird. Diese Richtlinie ist bis Mitte 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die Provider aufgrund des Urteiles jetzt die technische Struktur für eine selektive Löschung schaffen sollen, die sie in Kürze gegen eine Lösung für extensive Speicherung austauschen dürfen. Gut möglich, dass dadurch der Druck auf den Gesetzgeber steigt, die Speicherpflicht vorzuziehen...

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2006-01-24   Der visuelle Überwachungswahn

Der Erfolg der Saliera-Fahnder hat einen weniger angenehmen Nebenaspekt aufgezeigt: Wie weit wir uns schon dem Big-Brother-Szenario angenähert haben. Noch gibt es im Bereich der Kommunikation Schlupflöcher. Das anonyme Wertkartenhandy galt bis vor kurzem als solches. Nun deutet einiges darauf hin, dass auch diese Anonymität nur mehr eine scheinbare ist.

Daneben zeigt die ständige Zunahme an Überwachungskameras ein grundsätzliches Problem auf. Videoaufnahmen sind sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich rechtlich in einer Grauzone angesiedelt. Eigentlich sollte hier längst der Gesetzgeber aktiv werden. Die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten (Videokameras und Speichereinrichtungen sind spottbillig und damit für jedermann leistbar geworden) haben zu neuen Sachverhalten geführt, die der Gesetzgeber früherer Jahre nicht vorhersehen konnte.

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2006-01-17   Auskunftsansprüche gegen Provider betreffen doch Verkehrsdaten

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat am 26.7.2005 in einem Verfahren über eine Wahrungsbeschwerde entschieden, dass die Bekanntgabe von IP-Adressen von Internetusern nur eine Bekanntgabe von Stammdaten sei und daher ohne die Voraussetzungen des § 149a StPO an das Gericht erfolgen könne. Ich habe schon immer darauf hingewiesen, dass diese Betrachtung zu kurz greift, weil der Sachverhalt ein ganz anderer ist als bei der Telephonie. Am ehesten könnte man die Offenlegung von IP-Adressen-Inhabern noch mit der KFZ-Kennzeichen-Erhebung vergleichen. Mit einem wichtigen Unterschied: Der KFZ-Verkehr spielt sich im öffentlich Raum ab. Hingegen wird durch die Bekanntgabe der Daten eines Internetsurfers dessen gesamtes virtuelles Privatleben offengelegt. Dieser bewegt sich zwar über seine IP-Adresse identifizierbar durch das Internet, ähnlich wie der Autofahrer über die Straßen. Mit der Bekanntgabe der IP-Adresse wird aber aus der anonymen Datenspur eine personenbezogene. Es wird nicht nur offenbar, was der auf diese Weise gekennzeichnete auf der Straße gemacht hat, sondern auch, was er in virtuellen Clubs oder Selbsthilfeseiten angeschaut hat. Hier geht es häufig um sensible Daten. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man das nicht mit einer Telefonbuchauskunft gleichsetzen kann.

Der deutsche Gesetzgeber sieht das offenbar anders und spricht offen von einer Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses. Er bindet die Beauskunftung des Inhabers einer IP-Adresse explizit an bestimmte Voraussetzungen. Das wäre auch für Österreich ein gangbarer Weg gewesen. Ob es noch dazu kommt, ist zweifelhaft; immerhin gibt es mittlerweile ohnedies eine "gesicherte Judikatur" .....

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2006-01-05   Die "Urheberrechtsverbrecher" formieren sich

Langsam ist es so weit. Die nicht nur rechtlich falsche, sondern auch moralisch völlig übertriebene Urheberrechtsverbrecher-Aktion der Musikindustrie mobilisiert ihre Gegner. Die Musikkonsumenten beginnen sich gegen das Diktat einer millionenschweren Lobby zu wehren. Ich habe bereits im Novemer 2003, als der Psycho-Feldzug der Musikindustrie gegen die Tauschbörsennutzer begann, darauf hingewiesen, dass der Schuss auch nach hinten los gehen kann. Schließlich leben die Musikkonsumenten überwiegend in Demokratien und dort geht das Recht zumindest gelegentlich nicht von Lobbies, sondern vom Volk aus.

Ob das in Frankreich vorgesehene Lizenzsystem der Weisheit letzter Schluss ist, mag dahingestellt bleiben. Schließlich ist es ein gewisser Widerspruch, wenn die Konsumenten durch Bezahlung einer pauschalen Lizenz ein Recht auf Download erwerben, das Angebot aber an sich rechtswidrig bleibt und die Anbieter auch verfolgt werden. Die Regelung ist aber ohnedies noch nicht Gesetz. Möglicherweise gelingt es der Musikindustrie noch, die Parlamentarier „umzustimmen“. Aber der Damm ist gebrochen. Auch die Konsumentenschutzvereine werden irgendwann auf die Probleme im Internet aufmerksam werden und sich auf ihre Pflichten besinnen müssen. Es geht einfach in einer Demokratie nicht an, dass der Konsument auf Gedeih und Verderb der Industrie ausgeliefert wird, nur weil es jetzt endlich die technischen Möglichkeiten dazu gibt. Das Recht auf Privatkopie ist derart im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelt, dass man es nicht einfach von heute auf morgen durch ein Digital Rights Management (ach wie amerikanisch!) ersetzen kann. Noch dazu, wo die technische Entwicklung in eine Richtung geht, dass das Abspielen einer CD auf einem gewöhnlichen CD-Player schon mehr die Ausnahme ist als die Regel.

Die schwedische Aktion mit der Parteigründung mag übertrieben wirken, hat aber angesichts der Userzahlen von Tauschbörsen Aussicht auf Erfolg, wenn auch der Begriff „Piratenpartei“ völlig in die falsche Richtung geht und das Problem viel zu eng sieht. Ich würde eine Verbraucherschutzpartei gründen, die die Interessen nicht nur der Musikkonsumenten auf einer viel breiteren Basis vertritt. Das unselige DRM-System ist momentan dabei die Abspielgeräte so zu kastrieren, dass sie nur mehr das machen was die Musikindustrie bestimmt. Und schließlich arbeitet die Musikindustrie auch im Zuge der Ausforschung von Tauschbörsennutzern ganz vehement an der Sistierung der Grundrechte im virtuellen Raum. Es ist daher tatsächlich hoch an der Zeit, dass der Druck der Lobbies auf die Politiker durch einen Gegendruck der Konsumenten aufgewogen wird.

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2006-01-03   Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Wenn das Gespräch auf Videoüberwachung kommt, gehen die Meinungen sehr auseinander. Auch viele vernünftige Leute finden daran nichts auszusetzen, denken vor allem an den Sicherheitsaspekt und vertreten ganz allgemein die Meinung, dass es kein Geheimnis sein könne, was sich im öffentlichen Raum abspielt. Schließlich könne das ohnedies jeder jederzeit sehen. Dabei wird aber nicht bedacht, dass es einen großen Unterschied ausmacht, ob man theoretisch jederzeit beobachtet werden kann, oder ob man tatsächlich rund um die Uhr überwacht wird.

Außerdem wird bei diesen Betrachtungen – ähnlich wie beim Datenschutz – meist die Vernetzung außer Betracht gelassen. Natürlich ist es auch aus Grundrechtssicht nicht besonders aufregend, ob am Karlsplatz eine Videokamera installiert wird. Bedenklich wird es aber, wenn das Netz an Überwachungskameras so dicht wird, dass man sich außer Haus nicht mehr unbeobachtet bewegen kann. Und natürlich wird es bedenklich, wenn die Kameras auch in die Wohnungen zoomen. Bisher konnte man vielleicht davon ausgehen, dass das nicht passiert. Mit der Aufdeckung der Organisation Quintesenz (siehe Heise-Artikel vom 3.1.) muss auch der Naivste zur Kenntnis nehmen, dass es passiert. Und nur dieser Naivste wird annehmen, dass die Missbrauchskontrolle, die demnächst eingerichtet werden wird, das verhindern kann.

Leider ist die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen nur ein kleiner Aspekt des wachsenden Überwachungswahnes. Autobahnen, Stadteinfahrten, öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Gebäude, ja sogar private Grundstücke werden rund um die Uhr gefilmt. Und demnächst kommt die lückenlose Überwachung des virtuellen Raumes durch die zwingende Datenspeicherung....

Wir sollten uns mehr an das Wertsystem unserer traditionellen Grundrechte halten. Danach ist zwar immer ein Eingriff möglich, aber nur dann, wenn eine Interessenabwägung klar für den Eingriff spricht. Im Falle der Videoüberwachung hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, zu untersuchen, ob der Erfolg den Aufwand lohnt. Bei der Datenspeicherung natürlich auch nicht. Dass diese Aktionen Unsummen kosten, die woanders fehlen, ist nur ein wirtschaftlicher Nebenaspekt. Während aber sonst die Wirtschaftlichkeit über alles geht, ist sie hier plötzlich kein Thema. Welche Machtphantasien müssen da dahinter stecken? Mögen sie an ihren Daten ersticken!

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2006-01-02   Gewerbsmäßige Datenbeschädiger

Es wurde schon bei Entdeckung des Rootkits von Sony befürchtet, dass Sony nicht der einzige Missetäter sein könnte, der mit kriminellen Methoden versucht, das Kopieren seiner CD’s zu verhindern. Kriminell deswegen, weil es sich bei der ungefragten Installation von Software, die auch negative Auswirkungen auf die Funktion des PC’s haben kann, wohl nach österreichischem Recht um ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch handelt. Je nach genauer Wirkung, kommt Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems nach § 126b StGB oder Missbrauch von Computerprogrammen nach § 126c StGB in Betracht. Darauf stehen immerhin bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe. Und das alles, weil man mit allen Mitteln verhindern will, dass der redliche Käufer einer Musik-CD diese so verwendet, wie er will; bsw sie am Computer abspielt, auf einem Musikserver speichert oder ganz einfach auf den MP3 Player überträgt. Dafür wurden sogar kriminelle Methoden akzeptiert. Dass Sony dann unter dem Eindruck eines Image-Desasters in den Medien und einer millionenschweren Klage in Amerika einen Rückzieher gemacht hat, kann nicht wirklich beruhigen. Ich werde jedenfalls so lange keine Sony-CD mehr kaufen, bis sie garantieren, dass keinerlei Software installiert wird. Bei den anderen Herstellern bleibt mir nichts übrig als darauf zu vertrauen, dass keine bösartige Software drauf ist, wenn bisher noch keine gefunden wurde. Um die Verwendung des PC’s beim Abspielen komme ich nicht herum. Ich verwende keinen CD-Player mehr ...

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2006-01-01   Wider den technischen Fortschritt

Wenn man versucht, multimediamäßig auf der Höhe der Zeit zu sein, muss man derzeit feststellen, dass man ständig an eine Grenze stößt, die nicht technisch vorgegeben ist, sondern willkürlich durch Implementierung von Kopierschutzmechanismen eingefügt wurde. Es ist kein großes Geheimnis, dass CD und DVD überholte Speichermedien sind und auch Bill Gates hat schon prophezeit, dass die DVD-Nachfolgerin HDD das letzte derartige Speichermedium sein wird. Während aber er davon ausgeht, dass in Zukunft alle Medien bei Bedarf aus dem Internet abgerufen werden, bin ich überzeugt, dass die Konsumenten immer den persönlichen Besitz vorziehen werden. Der Mensch ist seit Jahrtausenden ein Sammler. Das gilt auch für Musik, Filme und Derartiges. Ich setze daher schon jetzt auf die Festplatte als zentrales Speichermedium, von dem aus über ein lokales Netzwerk die verschiedenen Abspielgeräte bedient werden. Damit entfällt das Platzproblem, das bei einer größeren CD/DVD-Sammlung in einer Wohnung immer mehr zum Problem wird und man muss nicht ständig mit den empfindlichen Scheiben hantieren. Bequeme Sortiermöglichkeiten und die Erstellung variabler Playlists tragen zusätzlich zum Komfort einer zentralen Speicherlösung bei.

Highend-Fans werden die Nase rümpfen. Meines Erachtens zu Unrecht. Was das Speicherformat betrifft: Es muss nicht das verlustbehaftete mp3-Format sein, moderne Festplatten nehmen vom Speicherumfang her auch Musiksammlungen in höchster Qualität auf. Die Wiedergabequalität einer Festplatte übertrifft jeden sündteuren CD-Player. Man muss nur dafür sorgen, dass die Umwandlung des digitalen Signals in ein analoges nicht in der minderwertigen PC-Umgebung erfolgt, sondern im HIFI-Bereich. Dafür benötigt man dort einen Netzwerkanschluss. So etwas gibt es, wenn auch bisher nur vereinzelt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Geräte nicht wieder verschwinden, wie etwa mp3-Player mit digitalen Ausgängen (auch eine Methode um die D/A-Wandlung in den HIFI-Bereich zu verlegen).

Bei den Festplattenrekordern mit TV-Tuner wurde bereits mit Erfolg die Verbindung nach außen gekappt. Man will dort mit allen Mitteln verhindern, dass Filme auf andere Medien kopiert werden, mit Ausnahme der bespielbaren DVD. Wenn man das nicht will, etwa, weil die DVD ein sehr empfindliches Medium ist und vor allem im Zusammenhang mit Kindern rasch kaputt geht, hat man nur die Möglichkeit, die eingebaute Festplatte anzufüllen. Wenn die ihren Geist aufgibt, sind Hunderte Aufnahmen futsch. Verlangt die Unterhaltungsindustrie allen Ernstes, dass man anstelle einer einzigen Sicherungskopie (etwa auf einer externen Festplatte) Hunderte Rohlinge bespielt? Was mutet man eigentlich dem Konsumenten noch alles zu? Für mich waren diese Erfahrungen jedenfalls der Grund, keinen solchen Rekorder zu kaufen. Ich setze für die Zukunft auf einen Multimedia-PC, der zumindest vorläufig diese Kastrierungen nicht hat. Allerdings machen mir die Gerüchte um die nächste Windows-Generation und die darin angeblich enthaltenen Kopierschutzmechanismen Sorgen. Vielleicht ein Grund, nicht auf Windows Vista zu warten oder doch endlich auf Linux umzusteigen?

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2005-12-31   Der I4J-Blog

Schon oft musste ich resignierend zur Kenntnis nehmen, dass auch mein Tag nur 24 Stunden hat. Das bloße aktuell Halten der Website erfordert bereits einen Zeitaufwand, der es leider verhindert, sich zusätzlich noch fundiert mit aktuellen Themen auseinanderzusetzen. So blieben viele Artikel ungeschrieben oder als Halbfertigprodukt auf Halde liegen. Ich habe daher beschlossen, meine Gedanken zu bestimmten laufenden Themen quasi in Kurzform in einer Art Weblog niederzulegen. Internet4jurists bietet Ihnen daher ab 2006 das juristische Tagebuch eines „Internetrechtlers“. Vielleicht fallen einige dieser Gedanken auf fruchtbaren Boden und es findet sich jemand, der sie weiterdenkt...

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